V-2

Verbot der ukrainischen
Flagge aufheben!

Erklärung des Bündnisses „Gedenken gegen den Krieg“

Wir, die Mitglieder des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Gedenken gegen den Krieg“, protestieren gegen das Verbot der ukrainischen Flagge, das in der Verordnung der Polizei von Berlin vom 4. Mai 2022 für die Gedenktage 8. und 9. Mai enthalten ist und das die Veranstaltungen zu dem Anlass und fünfzehn öffentliche Stadtgebiete berührt. Wir fordern die unverzügliche Aufhebung dieses Verbots noch vor dem 8. Mai, das im Punkt I e der entsprechenden „Allgemeinverfügung“ steht. Diese regelt offiziell die „Beschränkung des Gemeingebrauchs von öffentlichen Flächen und der Versammlungsfreiheit am 8. Mai 2022, 06:00 Uhr bis zum 9. Mai 2022, 22:00 Uhr, und in fünfzehn begrenzten Bereichen der Bezirke Kreuzberg-Friedrichs-hain, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Mitte, Reinickendorf, Pankow, Treptow-Köpenick und Spandau“.

Wir halten das Anliegen, das Gedenken an das Ende des 2. Weltkrieges 1945 für privates und persönliches Erinnern von Kriegspropaganda freizuhalten, für begrüßenswert, sehen das implizite Verbot der ukrainischen Flagge in diesem Kontext jedoch als – möglicherweise folgenreichen – Fehler des Berliner Senats und der Berliner Polizei.

Das in der Allgemeinverfügung enthaltene Verbot – von dem etwa das von im Rahmen unseres Bündnisses von der Initiative Demokrati-JA veranstaltete zweitägige Programm „Gedenken gegen den Krieg“ betroffen ist – umfasst neben den einschlägigen Propaganda-Zeichen des Kremls (u.a. das Georgsband, die Signa Z und V, Flaggen illegaler „Volks-republiken“ etc.) auch das „Zeigen von Fahnen und Flaggen mit russischem oder ukrainischem Bezug“. Dies schließt damit nicht nur die russische Flagge ein, die für den Angreifer im derzeitigen Krieg steht, sondern auch die ukrainische, die für die angegriffenen Menschen und Städte sowie für den angegriffenen unabhängigen Staat steht.

Solch eine Gleichsetzung von Aggressor und sich verteidigendem Land ist nicht akzeptabel. Die Stadt Berlin läuft Gefahr, sich angesichts des fortschreitenden Krieges gegenüber der Ukraine und vor der internationalen Öffentlichkeit unsensibel und unsolidarisch zu positionieren. Die Notwendigkeit der Ukraine, sich gegen einen imperialen und diktatorischen Angriffskrieg zu verteidigen und damit auch für das Völkerrecht und die Demokratie einzustehen, wird damit nicht angemessen gewürdigt.

Dies wird besonders gefährlich gerade vor dem 8./9. Mai 2022. Denn Berlin, Deutschland und die internationale Öffentlichkeit gedenken dann nicht nur des Kriegsendes, der Befreiung vom Faschismus und des Sieges der Alliierten, sondern auch des Wertes von menschlichem Leben, der Grundfreiheiten und der Menschenwürde. 

Diese Gedenktage stehen damit auch gegen jeden weiteren Angriffskrieg, für die Notwen-digkeit der Aufarbeitung aller Diktaturen sowie für die Verhinderung neuer. Die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg sollte daher – und besonders im Jahre 2022 – ein Gedenken gegen den Krieg als solches sein, wie unsere Initiative es sich zum Ziel gesetzt hat. 

Aus obene genannten Gründen schlagen wir vor, den Punkt I e der Allgemeinverfügung wie folgt neu zu fassen: „Zeigen von Fahnen und Flaggen mit Bezug zur Propagierung des Angriffskriegs“. 

Bündnis „Gedenken gegen den Krieg“